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Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt

Meldungsnummer 206/2021
Erstellt am 10.04.2021 um 14:09 Uhr
Kategorie 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an)
Standort Lindenallee
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 12.04.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
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Kommentar erstellt am: 11.04.2021 um 20:30 Uhr
Titel: AW: Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
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Gibt es wirklich keine größeren Probleme als ein Auto das entgegen der Fahrtrichtung parkt? Unfassbar wirklich!!!
 
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Kommentar erstellt am: 11.04.2021 um 22:11 Uhr
Titel: AW: Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
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Ich glaube auch ... Es ist ein absurdes Gesetz! Aber da ich selbst aufgrund dieses sinnlosen Gesetzes bereits drei Bußgelder hatte, werde auch ich diese Nichteinhaltung von nun an melden.
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2021 um 07:12 Uhr
Titel: AW: Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2021 um 11:14 Uhr
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Guten Tag,

herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.
Unser Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Jedoch ist es aus personellen Gründen nicht möglich überall gleichzeitig zu kontrollieren und jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden.

Ihre Meldung können wir außerdem nicht als Anzeige verwerten, da aus Ihrer Meldung weder Tattag noch Uhrzeit genau hervor geht und auch das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht erkennbar ist.
Da die Meldungen in diesem System nicht unmittelbar bearbeitet werden können, ist eine Weitergabe an unseren Gemeindevollzugsdienst zur direkten Kontrolle nicht sinnvoll, da das Fahrzeug dann sicherlich nicht mehr dort steht.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Ihnen als Privatperson im öffentlichen Verkehrsraum nur dann ein Anzeigerecht zusteht, wenn Sie durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung direkt in Ihren persönlichen Rechten behindert oder gestört sind. Dies ist hier nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.04.2021 um 15:03 Uhr
Titel: AW: Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
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