Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
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Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
Meldungsnummer | 206/2021 |
Erstellt am | 10.04.2021 um 14:09 Uhr |
Kategorie | 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an) |
Standort |
Lindenallee 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 12.04.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Auto in entgegengesetzter Richtung zur Lindenallee geparkt
KOMMENTARE
Ich glaube auch ... Es ist ein absurdes Gesetz! Aber da ich selbst aufgrund dieses sinnlosen Gesetzes bereits drei Bußgelder hatte, werde auch ich diese Nichteinhaltung von nun an melden.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Guten Tag,
herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.
Unser Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Jedoch ist es aus personellen Gründen nicht möglich überall gleichzeitig zu kontrollieren und jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden.
Ihre Meldung können wir außerdem nicht als Anzeige verwerten, da aus Ihrer Meldung weder Tattag noch Uhrzeit genau hervor geht und auch das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht erkennbar ist.
Da die Meldungen in diesem System nicht unmittelbar bearbeitet werden können, ist eine Weitergabe an unseren Gemeindevollzugsdienst zur direkten Kontrolle nicht sinnvoll, da das Fahrzeug dann sicherlich nicht mehr dort steht.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Ihnen als Privatperson im öffentlichen Verkehrsraum nur dann ein Anzeigerecht zusteht, wenn Sie durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung direkt in Ihren persönlichen Rechten behindert oder gestört sind. Dies ist hier nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.
Unser Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Jedoch ist es aus personellen Gründen nicht möglich überall gleichzeitig zu kontrollieren und jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden.
Ihre Meldung können wir außerdem nicht als Anzeige verwerten, da aus Ihrer Meldung weder Tattag noch Uhrzeit genau hervor geht und auch das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht erkennbar ist.
Da die Meldungen in diesem System nicht unmittelbar bearbeitet werden können, ist eine Weitergabe an unseren Gemeindevollzugsdienst zur direkten Kontrolle nicht sinnvoll, da das Fahrzeug dann sicherlich nicht mehr dort steht.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Ihnen als Privatperson im öffentlichen Verkehrsraum nur dann ein Anzeigerecht zusteht, wenn Sie durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung direkt in Ihren persönlichen Rechten behindert oder gestört sind. Dies ist hier nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Ok, vielen Dank für die Erklärung.
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