Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
Zurück zur Startseite
Fehlerhafte Straßenmarkierung
Meldungsnummer | 434/2021 |
Erstellt am | 24.07.2021 um 14:33 Uhr |
Kategorie | 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an) |
Standort |
Obertorstraße 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 26.07.2021 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Nach dem Eintritt in die Fußgängerzone am Obertor beginnt ein Radweg. Innerhalb der Fußgängerzone. Dies führt ständig zu Streitigkeiten und Fast-Rempeleien.
Entweder wird das Schild Fußgängerzone versetzt und zwei Radwegschilder angebracht, damit es korrekt ist, oder die Markierung wird wieder entfernt. So ist es auf alle Fälle falsch.
Entweder wird das Schild Fußgängerzone versetzt und zwei Radwegschilder angebracht, damit es korrekt ist, oder die Markierung wird wieder entfernt. So ist es auf alle Fälle falsch.
KOMMENTARE
Guten Tag,
die Markierungen dienen im Zuge der Auflösung des Radweges, von der Fürstenbergstraße kommend, den zu Fußgehenden und Radfahrenden als Orientierungshilfe damit hier eben keine Unklarheit ist, wo man sich als Fußgänger oder Radfahrender einordnen soll und man sich so nicht in die Quere kommt. Ebenso ist es möglich aus der Fußgängerzone in Richtung Fürstenbergstraße sich schon einzuordnen um auf dem für Radfahrende frei gegebenen Gehweg entlang der Fürstenbergstraße weiterzu fahren.
Rechtlich verbindlich ist diese Markierung nicht, denn dazu müsste zu der Markierung noch eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 241-30 oder 241-31 StVO) vorhanden sein.
Diese Beschilderung ist jedoch nicht vorhanden. Die Markierung allein hat somit keinen rechtsetzenden Charakter.
Somit ist die Markierung nicht falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
die Markierungen dienen im Zuge der Auflösung des Radweges, von der Fürstenbergstraße kommend, den zu Fußgehenden und Radfahrenden als Orientierungshilfe damit hier eben keine Unklarheit ist, wo man sich als Fußgänger oder Radfahrender einordnen soll und man sich so nicht in die Quere kommt. Ebenso ist es möglich aus der Fußgängerzone in Richtung Fürstenbergstraße sich schon einzuordnen um auf dem für Radfahrende frei gegebenen Gehweg entlang der Fürstenbergstraße weiterzu fahren.
Rechtlich verbindlich ist diese Markierung nicht, denn dazu müsste zu der Markierung noch eine entsprechende Beschilderung (Verkehrszeichen 241-30 oder 241-31 StVO) vorhanden sein.
Diese Beschilderung ist jedoch nicht vorhanden. Die Markierung allein hat somit keinen rechtsetzenden Charakter.
Somit ist die Markierung nicht falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Vielen Dank für die freundliche Erklärung.
Leider ist diese nicht den Radfahrern bekannt. Wenn man aus der Innenstadt kommt, sieht man die Orientierung nicht. Radfahrer, die diese „Regelung“ kennen, gehen ziemlich lautstark und unverschämt v. a. gegen Gäste vor.
Und das in einer Fußgängerzone. Das muss nicht sein.
Wer haftet bei einem Schaden? Die Stadt Radolfzell?
Ich bitte um eine Überprüfung der sicherlich gut gemeinten Situation.
Vielen Dank.
Leider ist diese nicht den Radfahrern bekannt. Wenn man aus der Innenstadt kommt, sieht man die Orientierung nicht. Radfahrer, die diese „Regelung“ kennen, gehen ziemlich lautstark und unverschämt v. a. gegen Gäste vor.
Und das in einer Fußgängerzone. Das muss nicht sein.
Wer haftet bei einem Schaden? Die Stadt Radolfzell?
Ich bitte um eine Überprüfung der sicherlich gut gemeinten Situation.
Vielen Dank.
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee