Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
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Gefahrenstellen Dammweg bei der Bahnunterführung beim Nordstern
Meldungsnummer | 708/2023 |
Erstellt am | 09.11.2023 um 17:40 Uhr |
Kategorie | 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an) |
Standort |
Ecke Dammweg 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 10.11.2023 |
Dauer | 17 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Bei Fahrt vom Dammweg Richtung Schlesierstrasse sieht man nicht was von links kommt.Vom Radweg entlang des Dammweges kommend sieht man nicht was von rechts kommt. Die Gefahrenstelle ist entstanden durch den Neubau eines hohen Zaunes durch den Anwohner Ecke Dammweg. Warum wurde der Zaun der auf dem Geh/Radweg steht, so genehmigt. Da künftige Unfälle zu verhindern sollte entweder der Zaun zurückgebaut werden ( vorheriger Zustand -> abgeschrägt ), oder Barrieren montiert werden wie auf dem Radweg bei der Nordendstrasse.
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Im gültigen Bebauungsplan ist nichts über Zäune geregelt, deshalb gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat hat sich immer nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten:.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dies bedeutet, dass eine Verkehrsteilnehmer bei nicht ausreichender Sicht sich langsam in den Verkehr hineintasten muss.
Zudem gilt in diesem Bereich rechts-vor-links.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee