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Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern

Meldungsnummer 377/2023
Erstellt am 16.06.2023 um 14:41 Uhr
Kategorie 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an)
Standort Dammweg bei Bahn-Unterführung zum Nordstern
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 29.06.2023
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Schon wieder eine Verkehrsbehinderung am Dammweg. Aufnahme vom 16.06.2023, ca. 14:15.

Kann es sein, dass das Verhalten der Hausbewohner von der Stadtverwaltung geduldet wird?

Meiner Meinung nach wäre es von der Stadtverwaltung nett, wenn die Mängelmeder, Kommentatoren, stille Leser, ... Antworten auf die des öfteren vorgebrachte Thematik bekommen würden wie z. B.:
Zulässigkeit der Höhe des Zauns an der Kreuzung?
Ist an der Kreuzung ein Sichtdreiecksfenster wie an anderen Kreuzungen vorgeschrieben?
Schaffung von verkehrsgefährdenden Situationen
...

Bewohner lässt auch regelmäßig die Vorderseite seines Fahrzeuges in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, siehe hierzu auch Bilder anderer Mängelmelder.. Denn sein Fahrzeug ist entweder zu lang und hat daher keinen ausreichenden Platz vor der neu erstellten Garage, oder ist zu hoch, so dass es nicht in die Garage passt, oder aber die Garage wurde zu niedrig gebaut.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 16.06.2023 um 22:42 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern
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These:
Alles kalkuliert; maximale Ausnutzung der eigenen Fläche zu Lasten der Öffentlichkeit!
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 19.06.2023 um 08:26 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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Kommentar erstellt am: 20.06.2023 um 21:59 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern
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Da die Mängelmelder die Höhe des Zauns und die Schaffung einer verkersgefährdenden Situation in den Meldungen 510/2022 , 541/2022, 36/2023 ,299/2023, 356/2023 und, und, mit geteilt haben.
Wäre eine Klärung angebracht.
Und nicht nur das bestätigen mit Erledigt und Angenommen.

Es sind viele Worte geschrieben und Bilder zugesandt.

Nur noch gar kein Ergebnis pro oder kontra von der Seite der Stadtverwaltung.
 
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Kommentar erstellt am: 20.06.2023 um 23:15 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern
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Man muss wohl Klage einreichen wegen Untätigkeit. Schade.
 
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Kommentar erstellt am: 24.06.2023 um 17:31 Uhr
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Bild entstand am Samstag, 24. Juni 202, ca. 16:20 Uhr. Wie auf dem Bild zu erkennen ist, verstellen die Bewohner weiterhin die Verkehrsfläche:

Ist dies nun zulässig oder nicht?

Bitte Antwort hier veröffentlichen. Merci.
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 29.06.2023 um 13:56 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrssicherheit beim Dammweg zur Bahn-Unterführung Nordstern
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Guten Tag,

herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.

Im gültigen Bebauungsplan ist nichts über Zäune geregelt, deshalb gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Der Zaun entwickelt gem. § 6 LBO mit einer Höhe von 2,00m keine Abstandsfläche.
Abstandsflächen sind auch nur zu Nachbargrundstücken erforderlich und nicht zu öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat hat sich immer nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten:.

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dies bedeutet, dass eine Verkehrsteilnehmer bei nicht ausreichender Sicht sich langsam in den Verkehr hineintasten muss.
Zudem gilt in diesem Bereich rechts-vor-links.

Zur Figur:
Grundsätzlich dürfen in den öffentlichen Straßenraum/Verkehrsraum keine Hindernisse eingebracht werden.
Etwas anders verhält es sich in Spielstraße (verkehrsberuhigten Bereichen). Hier muss ein Verkehrsteilnehmer mit spielenden Kindern sowie mit evtl. herumliegendem Spielgerät rechnen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird sich zusammen mit dem Gemeindevollzugsdienst einen eigenen Eindruck von der Situation mit der Figur machen.


Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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