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Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023

Meldungsnummer 356/2023
Erstellt am 09.06.2023 um 09:19 Uhr
Kategorie 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an)
Standort Dammweg
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 12.06.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Aufgrund des Erledigungsvermerks war eine Rückmeldung zur ursprünglichen Meldung Nr. 299/2023 nicht mehr möglich.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme.

In einer Spielstraße ist die Rücksichtnahme auf spielende Kinder selbstverständlich und das im Spiel liegen gebliebene Spielzeug nicht das Problem. Im Umkehrschluss zur zitierten StVO verbietet sich gleichwohl das bewusste Einbringen von Hindernissen. Anders als bei Kindern in ihrem Spiel werden sowohl die Figur als auch die Spielsachen von den erwachsenen Bewohnern des Hauses - vorwiegend an den Wochenenden - bewusst auf der Straße platziert, um ein Verkehrshindernis und damit sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger vorsätzlich eine zusätzliche und völlig unnötige Gefahrenstelle zu schaffen.

Zwei Fotos füge ich der Vollständigkeit halber bei.

Zum Verständnis zum Unterschied zwischen Zäunen und Hecken habe ich eine weitere Frage:

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Grundstückseigentümer von der Stadt Radolfzell regelmäßig aufgefordert, ihre Hecken im Kreuzungsbereich von 3 Metern Schenkelmaß auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten? Warum darf eine Hecke im Kreuzungsbereich nicht höher sein als 80 cm, ein Zaun in Form einer vollständig geschlossenen Bretterwand mit einer Höhe von mind. 2 Metern ist hingegen unproblematisch?

Wenn die Sicht auf den Kreuzungsbereich durch ein zu hohes Gewächs beeinträchtigt ist, müsste auch in diesem Fall ein durch eine angepasste Fahrweise „in die Kreuzung hereintasten“ angezeigt sein.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich an dieser Stelle und hoffe, dass für alle Betroffenen eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Aus den Kommentaren zu meiner Meldung schließe ich,  dass ich mit meinem Anliegen nicht alleine bin.

KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 09.06.2023 um 09:20 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Kommentar erstellt am: 09.06.2023 um 09:21 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Kommentar erstellt am: 09.06.2023 um 09:58 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Ich schließe mich dieser Stellungnahme ebenfalls an und fordere die Stadt Radolfzell eindringlich zum konsequenten Handeln auf !
 
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Kommentar erstellt am: 09.06.2023 um 12:38 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Soweit ich weiß, sind an dieser Stelle 7 km/h vorgeschrieben. Autos sind an der Kreuzung sehr selten unterwegs. Mit dem Fahrrad gilt es Rücksicht zu nehmen, auf Kinder und Fußgänger. Ich fahre an dieser Stelle grundsätzlich sehr vorsichtig, auch wegen der Unterführung, und hatte bisher keine Probleme. Daher kann ich das Problem nicht nachvollziehen. Wenn es Probleme geben sollte, dann eher wegen der Verkehrseilnehmer, die keine Rücksicht nehmen wollen. Entschuldigung, dass ich mir die Freiheit nehme, das zu kommentieren.
 
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Kommentar erstellt am: 09.06.2023 um 13:18 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Das ist richtig. Die 7 km/h gelten im gesamten Altbohl und eingehalten wird das nur von den Fußgängern...
Gegenseitige Rücksichtnahme sollte ohnehin grundsätzlich selbstverständlich sein und betrifft alle gleichermaßen: Radfahrer, die in angemessen Tempo unterwegs sind, Fußgänger, die anderen ausweichen, und Anwohner, die keinen zusätzlichen Hindernisparcour aufstellen. ?
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 12.06.2023 um 12:08 Uhr
Titel: AW: Verkehrssicherheit, Bezug zu 299/2023
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Sehr geehrter Mängelmelder,

im gegeben Fall bleibt keine andere Möglichkeit, als bei jedem Verstoß die Ordnungsbehörde zu informieren.
 
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