Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
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Verkehrssicherheit beeinträchtigt
Meldungsnummer | 299/2023 |
Erstellt am | 08.05.2023 um 20:10 Uhr |
Kategorie | 02 - Zustand Straßen, Rad- und Gehwege, Brücken, Verkehrsanlagen (bitte geben Sie bei Schlaglöchern die Tiefe des Lochs an) |
Standort |
Dammweg 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 8 Kommentare |
Erledigt am | 06.06.2023 |
Dauer | 28 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Durch den mehr als 2m hohen Zaun auf einer Länge von ca 30 Metern ist der Kreuzungsbereich im Dammweg beidseitig nicht mehr einsehbar.
Zusätzlich werden regelmäßig, vor allem am Wochenende, weitere Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, wie z.B. eine grüne Plastikfigur.
Die Maße der Plastikfigur betragen nach Herstellerangaben Höhe 113 cm, Breite 114 cm - jeweils mit der Fahne.
Der Eigentümer hat durch seinen Zaun die Uneinsehbarkeit des Kreuzungsbereichs sowie seiner Einfahrt (von der Unterführung Schlesierstr. kommend) selbst verursacht.
Gleichzeitig schränkt er durch das Aufstellen der Figur und z. T. weiterer Hindernisse die Nutzung der öffentlichen Fläche zwischen seinem Grundstück und dem Wald ein.
Ich habe hierzu ein paar Fragen, durch deren Beantwortung ich mir erhoffe, die Maßnahmen besser zu verstehen:
Ist der Zaun in dieser Höhe und auf die gesamte Grundstückslänge ohne Abstandsfläche zulässig (lt. §6 LBO max. 25 qm)?
Ist der Zaun ortsübliche i.S.d. für das Altbohl bestehende Bebauungsplan?
Ist die Verkehrssicherheit in diesem Bereich gewährleistet?
Darf eine solche Figur im öffentlichen Raum aufgestellt werden? Ist hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich und wenn ja, wurde diese erteilt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Zusätzlich werden regelmäßig, vor allem am Wochenende, weitere Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, wie z.B. eine grüne Plastikfigur.
Die Maße der Plastikfigur betragen nach Herstellerangaben Höhe 113 cm, Breite 114 cm - jeweils mit der Fahne.
Der Eigentümer hat durch seinen Zaun die Uneinsehbarkeit des Kreuzungsbereichs sowie seiner Einfahrt (von der Unterführung Schlesierstr. kommend) selbst verursacht.
Gleichzeitig schränkt er durch das Aufstellen der Figur und z. T. weiterer Hindernisse die Nutzung der öffentlichen Fläche zwischen seinem Grundstück und dem Wald ein.
Ich habe hierzu ein paar Fragen, durch deren Beantwortung ich mir erhoffe, die Maßnahmen besser zu verstehen:
Ist der Zaun in dieser Höhe und auf die gesamte Grundstückslänge ohne Abstandsfläche zulässig (lt. §6 LBO max. 25 qm)?
Ist der Zaun ortsübliche i.S.d. für das Altbohl bestehende Bebauungsplan?
Ist die Verkehrssicherheit in diesem Bereich gewährleistet?
Darf eine solche Figur im öffentlichen Raum aufgestellt werden? Ist hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich und wenn ja, wurde diese erteilt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
Hier wird tatsächlich die Verkehrssicherheit wesentlich -durch das Aufstellen der Gegenstände- beeinträchtigt. Dieser Straßenabschnitt ist auch als Bodenseeradweg ausgewiesen.
Durch das Aufstellen der Figur und sonstiger Gegenstände auf der Straße werden Straßenteilnehmer behindert und gefährdet!
Wann wird die Stadt aktiv?
Durch das Aufstellen der Figur und sonstiger Gegenstände auf der Straße werden Straßenteilnehmer behindert und gefährdet!
Wann wird die Stadt aktiv?
Der Zaun steht über der Grundstücksgrenze auf der öffentlichen Straße. Hierzu gab es in den letzten Wochen immer wieder Posts in dieser App. Aber es wird scheinbar nichts von der Stadt unternommen . Vllt ist die juristische Klärung schwierig. Aber es sollte schnell was unternommen werden bevor es zu einem Unfall kommt an der Stelle. Hier sind unter der Woche auch sehr viele Schüler unterwegs.
Die Ecke des Zauns steht unmittelbar auf dem Grenzpunkt. Allerdings ist mit der Zaunhöhe keine Einsicht in den Kreuzungsbereich möglich.
In Bezug auf grenznahe Hecken erteilt die Stadtverwaltung über das Amtsblatt regelmäßig den Hinweis, dass Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden sind, dass die Sicht auf den Kreuzungsbereich frei ist und gibt in diesem Bereich eine maximale Höhe von 80 cm an.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für geschlossene Zäune andere Regelungen gelten sollen als für Hecken.
Was aber über Grundstücksgrenze hinaus auf die Strasse ragt, ist der auf dem Grundstück geparkte Bus...
Und natürlich der Hindernisparcour, der dort aufgestellt wird, weil die Radfahrer stören.
In Bezug auf grenznahe Hecken erteilt die Stadtverwaltung über das Amtsblatt regelmäßig den Hinweis, dass Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden sind, dass die Sicht auf den Kreuzungsbereich frei ist und gibt in diesem Bereich eine maximale Höhe von 80 cm an.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für geschlossene Zäune andere Regelungen gelten sollen als für Hecken.
Was aber über Grundstücksgrenze hinaus auf die Strasse ragt, ist der auf dem Grundstück geparkte Bus...
Und natürlich der Hindernisparcour, der dort aufgestellt wird, weil die Radfahrer stören.
Meldungen zu der Situation gibt es bereits vom Oktober 2022. Und was ist passiert - NICHTS. Die Meldung wurde als erledigt gekennzeichnet. Der Zaun steht immer noch und die gefährliche Situation besteht weiter. Wann unternimmt die Stadt hier etwas? Aussitzen ist keine Option.
Guten Tag,
herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.
Im gültigen Bebauungsplan ist nichts über Zäune geregelt, deshalb gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Der Zaun entwickelt gem. § 6 LBO mit einer Höhe von 2,00m keine Abstandsfläche.
Abstandsflächen sind auch nur zu Nachbargrundstücken erforderlich und nicht zu öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat hat sich immer nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten:.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dies bedeutet, dass eine Verkehrsteilnehmer bei nicht ausreichender Sicht sich langsam in den Verkehr hineintasten muss.
Zudem gilt in diesem Bereich rechts-vor-links.
Zur Figur:
Grundsätzlich dürfen in den öffentlichen Straßenraum/Verkehrsraum keine Hindernisse eingebracht werden.
Etwas anders verhält es sich in Spielstraße (verkehrsberuhigten Bereichen). Hier muss ein Verkehrsteilnehmer mit spielenden Kindern sowie mit evtl. herumliegendem Spielgerät rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde wird sich zusammen mit dem Gemeindevollzugsdienst einen eigenen Eindruck von der Situation mit der Figur machen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
herzlichen Dank noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung.
Im gültigen Bebauungsplan ist nichts über Zäune geregelt, deshalb gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Der Zaun entwickelt gem. § 6 LBO mit einer Höhe von 2,00m keine Abstandsfläche.
Abstandsflächen sind auch nur zu Nachbargrundstücken erforderlich und nicht zu öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat hat sich immer nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten:.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dies bedeutet, dass eine Verkehrsteilnehmer bei nicht ausreichender Sicht sich langsam in den Verkehr hineintasten muss.
Zudem gilt in diesem Bereich rechts-vor-links.
Zur Figur:
Grundsätzlich dürfen in den öffentlichen Straßenraum/Verkehrsraum keine Hindernisse eingebracht werden.
Etwas anders verhält es sich in Spielstraße (verkehrsberuhigten Bereichen). Hier muss ein Verkehrsteilnehmer mit spielenden Kindern sowie mit evtl. herumliegendem Spielgerät rechnen.
Die Straßenverkehrsbehörde wird sich zusammen mit dem Gemeindevollzugsdienst einen eigenen Eindruck von der Situation mit der Figur machen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
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