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Wassergraben Herzen

Meldungsnummer 410/2021
Erstellt am 13.07.2021 um 07:47 Uhr
Kategorie 08 - Landschaftspflege (Außenbereich) und Gewässer
Standort Karl-Wolf-Straße
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 15.07.2021
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Eisenbahnergärten an der Karl-Wolf-Straße (gegenüber Tanke/Motorsportclub)
Aus den Gärten führt unter der Straße ein Rohr in den Entwässerungsgraben auf der gegenüberliegenden Wiese
Dieses Rohr ist verstopft. In der Folge stehen die Gärten und Wege bereits mehrere Wochen unter Wasser. Eine Bewirtschaftung ist nicht mehr möglich.
Können Sie bitte dafür sorgen, dass das Rohr wieder freigemacht wird.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Lippold
KOMMENTARE
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 15.07.2021 um 15:01 Uhr
Titel: AW: Wassergraben Herzen
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Sehr geehrte Frau Lippold,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bisher lag uns leider noch keine Meldung über die Verstopfung vor. Wir werden den Durchlass überprüfen und zeitnah reinigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Stadtplanung und Baurecht
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.07.2021 um 17:49 Uhr
Titel: AW: AW: Wassergraben Herzen
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich dachte mir schon, dass das noch nie an Sie gemeldet wurde. Können Sie mich wissen lassen, wann die Arbeiten erfolgen (wahrscheinlich erst bei Wetterbesserung). Mein Garten ist direkt betroffen, ich wäre gerne vor Ort.
Vielen Dank.
mfg P. Lippold
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 16.07.2021 um 08:42 Uhr
Titel: AW: Wassergraben Herzen
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Die Kollegen der Technischen Betriebe waren gestern vor Ort und konnten leider keine Verstopfung am Durchlass feststellen, das Wasser ist ordnungsgemäß abgeflossen. Bitte melden Sie sich bei Herrn Hofmann unter 07732 823798 23 um den Sachverhalt näher zu erläutern.

Da es in den letzten Jahren mehrmals zu Missverständnissen kam, hier noch einen kurzen Hinweis zur Grabenpflege: Die Grabenpflege innerhalb der Kleingartenanlage, sowie am Rand (bis zum Durchlass) sind von den Pächtern der Kleingartenanlage durchzuführen. Der Straßendurchlass, sowie der weitere Verlauf des Grabens werden von der Stadt unterhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Stadtplanung und Baurecht
 
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