Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
Wird Ihr privater Müll nicht geleert? Dann wenden Sie sich bitte direkt an service.sued@remondis.de.
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Abgestellte Pkw-Anhänger in der Eisenbahnstrass.
Meldungsnummer | 59/2022 |
Erstellt am | 05.02.2022 um 13:11 Uhr |
Kategorie | 10 - Sonstige Themen (KEINE Falschparker u.ä. Ordnungswidrigkeiten) |
Standort |
Eisenbahnstraße 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 07.02.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Es fällt mir immer wieder auf das in der Eisenbahnstraße gegenüber der Aral Tankstelle Pkw-Anhänger abgestellt werden.
Dieser Zustand besteh seit die Stadt den Parkstreifen in der Eisenbahnstraße nur für LKW freigegeben hat.
Mal davon abgesehen das es unmöglich aussieht ist es auch eine Gefahrenstelle mit dem Gegenverkehr / Ein und Ausfahrt der Tankstelle. Viele der abgestellten Anhänger sind mit Werbung beschriftet und werden auch als billige Werbungsfläche genutzt.
Meine Meinung nach sollte ein Anhänger Besitzer auch einen eigenen Abstellplatz haben und diesen nicht aus Platzgründen im öffentlichen Verkehr abzustellen
Ich bitte die Stadt dies zu prüfen und gegebenenfalls eine Parkverbot-Zone einzurichten.
Dieser Zustand besteh seit die Stadt den Parkstreifen in der Eisenbahnstraße nur für LKW freigegeben hat.
Mal davon abgesehen das es unmöglich aussieht ist es auch eine Gefahrenstelle mit dem Gegenverkehr / Ein und Ausfahrt der Tankstelle. Viele der abgestellten Anhänger sind mit Werbung beschriftet und werden auch als billige Werbungsfläche genutzt.
Meine Meinung nach sollte ein Anhänger Besitzer auch einen eigenen Abstellplatz haben und diesen nicht aus Platzgründen im öffentlichen Verkehr abzustellen
Ich bitte die Stadt dies zu prüfen und gegebenenfalls eine Parkverbot-Zone einzurichten.
KOMMENTARE
Guten Tag,
herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Fall abgeschlossen werden kann.
Die Straßenverkehrsbehörde wird sich die Situation vor Ort anschauen, in wie weit hier tatsächlich eine Gefahrenstelle besteht. Nur dann ist auch das Handeln der Straßenverkehrsbehörde angezeigt.
Das Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich zulässig. Solange sich der Halter des Anhängers an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält, kann von ordnungsrechtlicher Seite nichts unternommen werden. Das optische Erscheinungsbild ist kein Kriterium für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen.
Bei weiteren Fragen hierzu senden Sie bitte eine Nachricht an verkehr@radolfzell.de.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Fall abgeschlossen werden kann.
Die Straßenverkehrsbehörde wird sich die Situation vor Ort anschauen, in wie weit hier tatsächlich eine Gefahrenstelle besteht. Nur dann ist auch das Handeln der Straßenverkehrsbehörde angezeigt.
Das Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich zulässig. Solange sich der Halter des Anhängers an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält, kann von ordnungsrechtlicher Seite nichts unternommen werden. Das optische Erscheinungsbild ist kein Kriterium für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen.
Bei weiteren Fragen hierzu senden Sie bitte eine Nachricht an verkehr@radolfzell.de.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
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Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee