Überquellende Mülleimer, defekte Straßenlampen oder ein Loch im Gehweg sind ein Ärgernis. Damit Mängel in Radolfzell und den Ortsteilen noch schneller entdeckt und zeitnah behoben werden können, wurde die Anwendung „Mängelmelder“ eingerichtet. Für eine bessere Dokumentation des Sachverhalts können auch Bilder oder Sprachnachrichten hinzugefügt werden. Eine saubere und gepflegte Stadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Danke für Ihre Unterstützung.
Ihre Mitteilungen werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet. Wenn es sich um Gefahrenstellen handelt, die dringend erledigt werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder Dritter an uns senden. Wir behalten uns vor rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Mitteilungen zu löschen.
Falschparken und ähnliche Ordnungswidrigkeiten sind keine Mängel und werden nicht weitergegeben. Bitte wenden Sie sich damit direkt an den Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Verkehrswesen, verkehr@radolfzell.de.
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Guten Tag,
Ihre Meldung wurde unserem Gemeindevollzugsdienst übergeben.
Dieser wird den Anhänger kontrollieren, sofern er nicht bereits auf der Kontroll-Liste steht.
Ein Anhänger darf in der Regel maximal 14 Tage am Stück unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Wenn der Anhänger zwischendurch wieder an ein Zugfahrzeug angehängt, weggefahren und kurz darauf wieder dort abgestellt wird beginnt die 14 Tage-Frist erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Baudezernat
Anhänger, Stockacher Str.
Meldungsnummer | 347/2021 |
Erstellt am | 14.06.2021 um 21:05 Uhr |
Kategorie | 10 - Sonstige Themen (KEINE Falschparker u.ä. Ordnungswidrigkeiten) |
Standort |
Stockacher Str, 78315 Radolfzell am Bodensee |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 15.06.2021 |
Dauer | 16 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Seit längerem steht meiner Meinung nach ein Anhänger nahezu unverändert in der Parkbucht. Und zwar Stockacher Str. auf Höhe der ehemaligen Gärtnerei Schoch.
Wie lange ist dies zulässig?
Wie lange ist dies zulässig?
KOMMENTARE
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Ihre Meldung wurde unserem Gemeindevollzugsdienst übergeben.
Dieser wird den Anhänger kontrollieren, sofern er nicht bereits auf der Kontroll-Liste steht.
Ein Anhänger darf in der Regel maximal 14 Tage am Stück unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Wenn der Anhänger zwischendurch wieder an ein Zugfahrzeug angehängt, weggefahren und kurz darauf wieder dort abgestellt wird beginnt die 14 Tage-Frist erneut.
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Baudezernat
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Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee