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Mobiler Blitzer Böhringer Straße / Osterfeiertage

Meldungsnummer 202/2024
Erstellt am 02.04.2024 um 00:15 Uhr
Kategorie 10 - Sonstige Themen (KEINE Falschparker u.ä. Ordnungswidrigkeiten)
Standort Böhringer Straße
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 03.04.2024
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Herzlichen Dank, dass unser Anliegen endlich erhört wurde.
Wir haben uns sehr gefreut zu sehen, dass das mobile Blitzgerät der Stadt in der Böhringer Straße - ungefähr auf der Höhe Nr. 15 - aufgestellt wurde.
Seit Jahrzehnten leiden wir unter den Abgasen Raser und dem unerträglichen Lärm die weit mehr als 50 km/h fahren. Mit jedem Jahr wird es kontinuierlich seit 16 Jahren schlimmer.

Leider hat der Blitzer unserer Meinung nach nicht ausgelöst, wenn zu schnell gefahren wurde. Oder doch?

Bitte, weiten Sie endlich die 30er Zone der Bismarckstraße, in der Fortsetzung auf die Böhringer Straße bis zur Ampelkreuzung Haselbrunnstr. aus.



KOMMENTARE
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 02.04.2024 um 08:08 Uhr
Titel: AW: Mobiler Blitzer Böhringer Straße / Osterfeiertage
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Guten Tag,

vielen Dank für die erneute Mängelmeldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 03.04.2024 um 10:30 Uhr
Titel: AW: Mobiler Blitzer Böhringer Straße / Osterfeiertage
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Mitteilung!
Wir werden anhand der gespeicherten Messdaten überprüfen, ob Ihre Beobachtung, dass das Messgerät nicht ausgelöst hat, zutreffend ist.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein lautes Fahrzeug nicht zwingend auch (zu) schnell fährt.
Teilweise kommen bei umgebauten Fahrzeugen der Tuningszene auch ohne hohe Geschwindigkeiten recht hohe Lautstärken vor.
Eine Kontrolle, ob ein erlaubtes Tuning vorliegt, obliegt allein der Landespolizei. Hier haben wir keine Eingriffsmöglichkeit.

Hinsichtlich Ihrer Forderung, dass wir die Tempo 30 auch auf diesen Teil der Böhringer Straße ausweiten sollen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es uns die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht erlauben diese Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.
Allerdings wird noch in diesem Jahr der städtische Lärmaktionsplan fortgeschrieben.
Die Böhringer Straße wird dabei ebenfalls hinsichtlich des Straßenverkehrslärms untersucht. Sollten hierbei entsprechende Ergebnisse herauskommen, welche uns ein Eingreifen zum Schutz der Anwohner vor Lärm ermöglichen, werden wir entsprechende Maßnahmen prüfen und auch zur Umsetzung bringen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum heutigen Zeitpunkt keine andere Antwort hierzu geben können.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell - Verkehrswesen -
 
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