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Abgestellte Pkw-Anhänger in der Eisenbahnstrass.

Meldungsnummer 59/2022
Erstellt am 05.02.2022 um 13:11 Uhr
Kategorie 10 - Sonstige Themen (keine Falschparker u.ä. Ordnungswidrigkeiten)
Standort Eisenbahnstraße
78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 07.02.2022
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Es fällt mir immer wieder auf das in der Eisenbahnstraße gegenüber der Aral Tankstelle Pkw-Anhänger abgestellt werden.
Dieser Zustand besteh seit die Stadt den Parkstreifen in der Eisenbahnstraße nur für LKW freigegeben hat.
Mal davon abgesehen das es unmöglich aussieht ist es auch eine Gefahrenstelle mit dem Gegenverkehr / Ein und Ausfahrt der Tankstelle. Viele der abgestellten Anhänger sind mit Werbung beschriftet und werden auch als billige Werbungsfläche genutzt.
Meine Meinung nach sollte ein Anhänger Besitzer auch einen eigenen Abstellplatz haben und diesen nicht aus Platzgründen im öffentlichen Verkehr abzustellen
Ich bitte die Stadt dies zu prüfen und gegebenenfalls eine Parkverbot-Zone einzurichten.
KOMMENTARE
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 07.02.2022 um 11:29 Uhr
Titel: AW: Abgestellte Pkw-Anhänger in der Eisenbahnstrass.
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie werden informiert, sobald neue Informationen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
Radolfzell am Bodensee
Radolfzell am Bodensee
Kommentar erstellt am: 07.02.2022 um 13:10 Uhr
Titel: AW: Abgestellte Pkw-Anhänger in der Eisenbahnstrass.
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Guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachricht an die Stadtverwaltung. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Fall abgeschlossen werden kann.

Die Straßenverkehrsbehörde wird sich die Situation vor Ort anschauen, in wie weit hier tatsächlich eine Gefahrenstelle besteht. Nur dann ist auch das Handeln der Straßenverkehrsbehörde angezeigt.

Das Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich zulässig. Solange sich der Halter des Anhängers an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält, kann von ordnungsrechtlicher Seite nichts unternommen werden. Das optische Erscheinungsbild ist kein Kriterium für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen.

Bei weiteren Fragen hierzu senden Sie bitte eine Nachricht an verkehr@radolfzell.de.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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