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Sichtbehinderung des Verkehrs durch Bauzaunwerbung

Meldungsnummer 341/2021
Erstellt am 11.06.2021 um 00:07 Uhr
Kategorie 10 - Sonstige Themen (keine Falschparker u.ä. Ordnungswidrigkeiten)
Standort 78315 Radolfzell am Bodensee
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 15.06.2021
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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In Böhringen im neuen Baugebiet Netzfeldwiese wurde Baureklame an den Bauzaun angebracht, welcher direkt an der Einmündung zur L220 steht. Somit ist den Verkehrsteilnehmern die freie Sicht auf die L220 versperrt, was nicht ganz ungefährlich ist. Welche Behörde ist hierfür zuständig?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 15.06.2021 um 07:47 Uhr
Titel: AW: Sichtbehinderung des Verkehrs durch Bauzaunwerbung
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Wir haben diese Meldung bereits erhalten. Sie werden informiert, sobald der Mangel behoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee
 
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Kommentar erstellt am: 15.06.2021 um 14:18 Uhr
Titel: AW: Sichtbehinderung des Verkehrs durch Bauzaunwerbung
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Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Meldung.
Im Häuslegarten werden noch in dieser Woche, wie im vergangenen Jahr, halbhohe Gitter zwischen den Parkständen aufgestellt, damit in diesem Bereich nicht ordnungswidrig geparkt wird.
Somit ist dann, wie im Vorjahr, das Befahren der Straße aus beiden Richtungen wieder möglich.

Die Mettnau für eine Verkehrsart (auch nur vorübergehend) zu sperren ist leider nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Baudezernat
 
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Kommentar erstellt am: 15.06.2021 um 14:57 Uhr
Titel: AW: Sichtbehinderung des Verkehrs durch Bauzaunwerbung
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Falsche Rückmeldung, daher noch nicht erledigt
 
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Kommentar erstellt am: 15.06.2021 um 15:11 Uhr
Titel: AW: Sichtbehinderung des Verkehrs durch Bauzaunwerbung
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Mit freundlichen Grüßen
Baudezernat
 
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